Vergleichsrechner
Ohne Maklersoftware zum Vergleichen von
verschiedenen Versicherungstarifen kommt kein
Versicherungsmakler mehr weiter. Hier finden Sie eine
Auflistung wichtiger Anbieter des Marktes. Mit einem Klick
auf die dahinter liegende Webseite gelangen Sie zur
Firmenbeschreibung:
Sind Sie Anbieter von
Vergleichsrechner für Versicherungsmakler? Möchten Sie hier
kostenlos gelistet werden? Bitte nutzen Sie
unser Kontaktformular.

Gerade vor
dem Hintergrund der Maklerhaftung, also der
Beraterhaftung, ist es unumgänglich, entsprechende
Software für Versicherungsmakler zu nutzen.
Hier finden Sie eine Auswahl verschiedener Anbieter von
online-Vergleichssoftware, die Sie auch zum Einsatz in
Maklerhomepages verwenden können.
Diese Anbieter sind in die acteam-Maklerhomepages bereits
integriert und werden ohne Mehrkosten mit Ihrer
Vermittlernummer aktiviert. Natürlich nur, wenn Sie bei acteam Kunde
sind.
Sie
interessieren sich dafür, ein acteamBASIS oder acteamPROFI zu bestellen? Dann klicken Sie am besten auf
die vorangestellten Links und Sie erreichen die jeweilige
Produktinformation.
Versicherungssoftware,
und das ist Software für Versicherungsmakler ja, hat
verschiedene Ausprägungen und zeigt verschiedene Modelle.
Leider ist nicht einmal der Preis ein Indiz dafür, wie
umfangreich die Software ausgestattet ist, so
unterschiedlich ist die Anbieterlandschaft bei den
Softwarehäusern.
Daher wollen
wir es etwas systematischer angehen. Zunächst ist
wichtig, dass der Umfang sowohl der verschiedene
Online-Rechner stimmt, denn davon hängt ja die Bandbreite
ab, über die Sie Ihre Kunden bedienen können, als auch
der Umfang der vergleichenden
Versicherungsgesellschaften, denn nur so kann es einen
Marktüberblick der Versicherungstarife
geben.
Doch hier
gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen dem Preis
und dem Umfang der Rechner. Während manche Anbieter eine
Vielzahl verschiedener Rechner anbieten, arbeiten sie
aber nur mit einer Handvoll verschiedener
Versicherungsgesellschaften. Andere wiederum bieten den
kompletten Markt an und haben die Tarife der Risikoträger
jeweils eingearbeitet. Und so ist es schon ein
Unterschied, ob man 5 Gesellschaften vergleicht oder 50.
Manche blähen ihre Rechner zudem auf, indem sie von einer
Gesellschaft dann gleich 3 oder mehr verschiedene Tarife
anbieten. Das macht durchaus Sinn, denn der Endkunde
sieht am Ende nur auf den Preis. Und wenn sich das
billigste Angebot auf Platz 1 im Ranking befindet und auf
den beiden Folgeplätze weitere Tarife desselben
Versicherers, dann ist davon auszugehen, dass sich der
Kunde die verschiedenen Tarifwerke ansieht und diese auch
vergleicht. Manche Softwareanbieter haben die Möglichkeit
programmiert, eine Auswahl der gerankten Tarife
miteinander zu vergleichen und lassen das
Vergleichsergebnis auch ausdrucken. So kann der
Interessent nicht nur Tarifwerke derselben
Versicherungsgesellschaft vergleichen, sondern auch
unterschiedliche Gesellschaften. Wenn sich der Kunde entschlossen hat,
einen Versicherungsabschluss zu tätigen, dann hat er noch
lange keine Police. Auch hier gibt es unterschiedliche
Verfahren, wie er an eine Police gelangen kann. Da gibt
es das System, dass der Kunde am Ende eines
Tariffindungsprozesses eine Versicherungspolice gekauft
hat.
Die Vergleichssoftware lässt diesen Abschluss zu und der Kunde
bekommt seine Police nebst Unterlagen. Bei anderen Anbietern
von Vergleichssoftware hat der Kunde jedoch nur eine Option auf
den Tarif erlangt. Der Makler muss jetzt erst den Antrag an den
Versicherer weiterleiten, bevor überhaupt erst eine Police
erstellt werden kann. Ebenfalls entscheidend für den Anbieter
von Online-Vergleichssoftware ist die Frage, wer den Bestand
des neuen Kunden führt und wessen Kunde es ist. So bietet ein
Anbieter zwei Tarifmöglichkeiten: Bei dem einen Tarif wird der
Antrag an das Softwarehaus gesandt und die Mitarbeiter decken
das Risiko bei einem Versicherer ein. Der dadurch gewonnene
Kunde kann dann mit anderen Versicherungssparten anderweitig
versichert werden, der Kunde ist also im Bestand des Maklers.
Das höherwertige Modell sieht vor, dass der Interessent
ebenfalls online rechnen und vergleichen kann – doch möchte er
einen Vertrag abschließen, so gelangt das Antragsformular zum
Versicherungsmakler, der das dann bei einem Versicherer seiner
Wahl eindecken kann. Aus dem ersten Modell gibt es zudem einen
geringere Maklercourtage, während das zweite Modell ein höheres
monatliches Nutzungsentgelt vorsieht, die Courtage aber
vollständig beim Makler verbleibt.
Es gibt Modelle, bei denen muss der Versicherungsmakler mit
allen Versicherungsgesellschaften des Vergleichs eine
eigenständige Courtagevereinbarung haben, während er bei einem
anderen Anbieter einem Maklerpool beitritt und es sich dann um
das sog. Poolgeschäft handelt.
Um die
Verträge dann organisieren zu können ist eine
Kundenverwaltungssoftware erforderlich. Diese ist in verschiedenen
Programmen in unterschiedlicher Qualität vorhanden. Doch vor
dem Hintergrund von Offenbarungspflichten und Beraterhaftung
ist gerade eine gute Kundenverwaltung von großer Wichtigkeit.
Damit Workflow auch vernünftig funktioniert, müssen die
Verbindungen zwischen Vergleichssoftware und
Kundenverwaltungssoftware reibungslos und fehlerfrei geschaltet
sein. Verwaltungssoftware und Vertriebssoftware fügen sich oft
nahtlos ineinander, so dass dem Makler dadurch erheblich viel
Arbeit erspart bleibt, die er für die Kundenbetreuung einsetzen
kann. Funktioniert dieser Teil nicht oder gibt es viele
Medienbrüche, so hat der Assekuranzmakler mehr Arbeit mit der
Software als mit seinen Kunden.
Und hat der
Makler dann seinen Versicherungsabschluss gemacht und der
Vertrag wurde policiert, dann muss die daraus folgende
Provisionsabrechnung ebenfalls reibungslos klappen, um
nicht mehr Zeit mit der Suche nach fehlenden Provisionen
zu verbringen, als der Vertrag in 5 Jahren Laufzeit an
Courtagen einbringt.
An dieser
Stelle möchte ich Ihnen einen Makler beschreiben, der
dieses Problem schon seit Jahren löst: Er sagte vor
einigen Jahren zu mir, dass wahrscheinlich 30 Prozent
aller Courtagen falsch berechnet seien. Manchmal bekommt
er zuwenig – manchmal aber auch zuviel Courtage
ausgezahlt. Und so hat er darauf verzichtet, seine
Courtagetabellen durchzusehen, weil er ohnehin in etwa
weiß, was er zu bekommen habe. Doch die Differenz, selbst
wenn sie zu seinen Lasten gehen würde, ist immer noch
geringer, als wenn er einen Arbeitskraft einstellen
würde, die ja sämtliche Courtagetabellen nicht nur
durchsehen muss – sie müsse sie vorher ja auch verstehen
können. Und das ist bei den meisten Versicherern fast
unmöglich.
Zur Tätigkeit
eines Versicherungsmaklers gehört auch das gesetzlich
vorgeschriebene Beratungsprotokoll, das den Kunden als
Verbraucher schützen soll. Diese umfangreiche
Dokumentation des Beratungsgesprächs macht die Arbeit des
Maklers bestimmt nicht einfacher. Und so beinhaltet die
Verwaltungssoftware Versicherungsmakler auch oft ein Tool
für die Dokumentation des Beratungsprotokolls. Hier ist
besonders darauf zu achten, dass die Protokolle
beweiskräftig für mindestens 30 Jahre aufgewahrt werden
können. Also sollten Sie sich sicher sein, dass Ihr
Partner auch 30 Jahre am Markt tätig
ist.
In sofern ist
natürlich auch die Vertragsverwaltung so zu wählen, dass
sie voraussichtlich die nächsten 30 Jahre übersteht – und
länger. Denn Ihr Vergleichsprogramm ist ja nur eine
momentane Tarifbeschreibung, die ständigem Wandel
unterlegen ist. Welche Version des Programms zu welchem
Zeitpunkt gültig war und vor allem, was diese
Vergleichsprogramme beinhaltet haben, lässt sich nach 25
und mehr Jahren meist nicht mehr beweisen. Um so
wichtiger ist eine lückenlose Dokumentation der Zahlen
und Werte, die der Vergleichsberechnung zugrunde gelegen
hat.
Bitte bedenken Sie auch, das jeder Maklerpool an der einen oder anderen Stelle besondere
Vergünstigungen bietet, die die Maklerpools voneinander unterscheidet. Wenn Sie also in
einem Paket (Bundle) mehrere Softwarelösungen für
Versicherungsmakler erhalten, dann sind diese oft in der
Poolgebühr enthalten. In sofern haben Sie zwar eine kostenlose
Vergleichssoftware – aber ob diese Lösung am Ende die beste
ist, kann nicht bestätigt werden. Denn meist werden
Softwarelösungen nach persönlichen Verbindungen der beteiligten
Personen ausgewählt und nicht wegen der harmonisch miteinander
kommunizierenden Softwarelösungen.
Der
Versicherungsmakler muss zwar
eineVermögensschadenhaftpflicht-versicherung abschließen,
doch wenn er aus dem Beruf ausscheidet und den
Versicherungsbestand verkauft, dann haftet er trotzdem
für seine Beratungen in der aktiven Zeit. Daher ist neben
der richtigen Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung
für Versicherungsmakler auch die richtige Software zu
wählen. Eine umfangreiche Finanzanalyse leistet zwar
einen großen Beitrag für die Haftungsminimierung – sie
ersetzt sie aber nicht.
Sie können
sich zwar kostenlose Maklersoftware wünschen – aber hier
kommt die Rechnung meist nach dem ersten Update, wenn die
Software aktualisiert werden muss, was jedoch nicht
heißt, dass es sich um unseriöse Angebote handelt.
Vielmehr hat niemand in der Versicherungsbranche etwas zu
verschenken, so dass Sie vor kostenloser
Verwaltungssoftware die Finger lassen sollten, es sei
denn, Sie kennen alle Vorteile und können mit etwaigen
Nachteilen leben.

|