Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von acteam interNETional
GmbH
§ 1. Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Hauses erfolgen ausschließlich zu den
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der acteam interNETional GmbH (im nachfolgenden „acteam“ genannt),
sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem
Fall Vertragsgegenstand.
1.3 Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt und zwar
auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen sollten. Änderungen dieser Allgemeinen
Bedingungen werden dem Lizenznehmer schriftlich über die Homepage www.acteam.de als PDF-Download bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner (im
nachfolgenden „Kunde“ genannt) nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird acteam bei der
Bekanntgabe gesondert hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der
Änderung an acteam übersenden.
§ 2. Vertragsgegenstand, Angebote, Vertragsabschluss, Änderung
der acteam-Produkte
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die
Einräumung eines entgeltlichen Nutzungsrechtes an den online zur Verfügung gestellten acteam-Accounts in der
jeweils aktuellen Fassung gemäß der auf dem Bestellschein aufgeführten acteam-Produkte und –Dienstleistungen. Der
Umfang und der Inhalt der acteam-Accounts können sich laufend ändern. Soweit die acteam-Accounts erweitert werden,
erweitert sich das Nutzungsrecht automatisch auf den erweiterten Umfang. Soweit acteam-Accounts verringert werden,
vermindert sich das Nutzungsrecht um den verminderten Umfang. Die Nutzung der acteam-Accounts umfasst den Zugriff
zu den acteam-Datenbanken über den Zugriff über das Internet sowohl auf die Domains von acteam, als auch über so
genannte Links und Deeplinks von Domains aus, die sich im Besitz des Kunden befinden und nicht Dritten zur Nutzung
im eigenen Namen überlassen wurden.
2.2 Für den Inhalt des Vertrages über die Bereitstellung der acteam-Accounts oder
anderer Dienstleistungen ist die vom Kunden an acteam übermittelte Bestellung in der Fassung der
Auftragsbestätigung von acteam maßgeblich. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Bestellung per Fax, Telefon oder
e-Mail zu Stande.
2.3 Telefonische Angaben durch acteam sind unverbindlich.
§ 3. Annahme des Vertrages, Laufzeit,
Kündigung
3.1 Der Vertrag kommt mit Zusendung des
Fax-Bestellformulars per Telefax, per Briefpost oder per Übersendung einer unterschriebenen Version per PDF-Datei
an acteam zu Stande. Es kommt hierbei nicht auf die Bestätigung seitens acteam an, sofern durch Aufnahme der
Arbeiten, insbesondere durch Einrichtung eines acteam-Produkts oder einer Begrüßungs-eMail ein konkludentes Handeln
einsetzt.
3.2 Bei einer Bestellung mittels Online-Formular kommt der Vertrag in dem Moment zu
Stande, in dem der Bestätigungslink auf derjenigen eMail angeklickt wird, die nach Ausfüllen des
Online-Bestellformulars an den Kunden gesandt wird und zur Betätigung des Bestätigungslinks
auffordert.
3.3 Stornierungskosten fallen nicht an, wenn die Stornierung unmittelbar noch vor der
ersten Layoutpräsentation erfolgt. Bei Stornierungen im weiteren Verlauf der Arbeiten tritt der folgende Absatz in
Kraft.
3.4 Storniert der Kunde einen erteilten Auftrag, nachdem die Layoutversion bereits
eingerichtet wurde, jedoch vor Beginn der Individualisierung, so fallen für die Bearbeitung und den entgangenen
Gewinn 50% des Verkaufspreises als Entschädigung an. Danach werden 100% der Einrichtungsgebühr in Rechnung
gestellt.
3.5 Das Vertragsverhältnis gilt jeweils bis zum nächsten 31.03. zzgl. 12 weiterer
Monate (Rumpfjahr + 1 Jahr). Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer First von 3 Monaten zum vertraglich
vorgesehenen Ablauftermin schriftlich gekündigt, so verlängert es sich jeweils um 12 weitere Monate. Für die
Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Vertragspartner entscheidend.
3.6 Sofern der Kunde kündigt, werden eventuell noch ausstehende Raten (nur bei
Ratenzahlung) für die Einrichtungsgebühr sofort fällig.
§ 4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine und -fristen, die verbindlich vereinbart werden, sind schriftlich festzulegen.
Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen
im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich
alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.
4.2 Liefertermine und Abwicklungszeiträume, die abhängig von der Banküberweisung des
Auftraggebers sind, zählen ab Eingangsdatum des Geldes beim Auftragnehmer.
4.3 Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist
überschritten, so kann der Kunde acteam nach Fristüberschreitung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist
zu liefern bzw. zu leisten. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Erst mit Ablauf der
so gesetzten Frist kommt acteam in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens
neben der Lieferung nur verlangen, wenn acteam Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein
verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommt acteam bereits mit Überschreitung
des Termins/der Frist in Verzug.
4.4 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Serverausfall
Dritter, Naturkatastrophen, Streiks o. ä., hat acteam nicht einzustehen. In einem solchen Fall ist acteam
berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach wegen des noch nicht
erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung,
Zurückbehaltungsrecht
5.1 Die vereinbarten Entgelte verstehen sich ab dem Geschäftssitz von acteam und
gelten gem. Bestellschein bzw. Lizenzvereinbarung. Dabei handelt es sich um Nettopreise zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
5.2 Die vereinbarte Einrichtungsgebühr umfasst die Einrichtung des bestellten
acteam-Accounts und wird nach Einrichtung der Layoutversion fällig und per Lastschrift vom Konto des Kunden
abgebucht. acteam-Lieferungen und -Leistungen werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse ausgeführt.
5.3 Die Layoutversion ist diejenige Version eines acteam-Produkts im Stadium nach der
Ersteinrichtung und vor der Individualisierung durch einen acteam-Mitarbeiter.
5.4 Die Einrichtungsgebühr beinhaltet die Erfassung der Vertragsanbindung sowie das
Freischalten des jeweils beantragten Nutzungspakets, sowie Leistungen, wie sie in der Leistungsbeschreibung auf der
Homepage beschrieben sind. Darüber hinausgehende Anpassungen sind nicht Teil der Vereinbarung. Zu diesem Zweck
stellt acteam dem Kunden einen geeigneten Zugriff auf das acteam-Konfigurationsmenü im Internet zur
Verfügung.
5.5 Die Einbindung fremder Links, Online-Rechner, Bannerwerbung etc. sind nicht
Gegenstand der Vereinbarung und werden gesondert berechnet, sofern sie nicht als Leistungsinhalt beschrieben sind.
Ebenso werden alle weiteren Arbeiten, die nach Fertigstellung der Homepage, spätestens 1 Monat nach Bestellung des
acteam-Produkts erfolgen, in Rechnung gestellt, insbesondere Änderungen an der Homepage oder deren Inhalte,
Einbindung von Linkpartnerschaften, Eintragung von Betriebe im Rahmen des Schadenservices oder Einbindung von
Partner im Rahmen des Services „50 PLUS“. Dies gilt auch für sämtliche Programmierungen, die hier nicht namentlich
aufgeführt sind, weil sie beispielsweise nachträglich in das acteam-System eingefügt wurden.
5.6 Mit der Zahlung der Monatsgebühren werden ausschließlich die Änderungen an den
acteam-Produkten abgegolten, die sich auf sämtliche Kundenaccounts beziehen. Hierzu zählen insbesondere
Akutalisierungen, Ergänzungen und Erweiterungen von Teilen oder des kompletten acteam-Systems, aber auch neue
Texte, Sparten, Flash-Animationen und sonstige Programmierungen, die für alle acteam-Kunden gelten und nicht
aufgrund besonders umfangreicher Programmierungen in der Preisliste gesondert aufgeführt sind.
Als Formel für die Punkte 5.5 + 5.6 gilt: Sämtliche Änderungen an
einem vom Kunden genutzten acteam-Produkt, für die ein acteam-Kunde aktiv werden muss, um die gewollte Änderung
herbei zu führen und die ausschließlich die eigene Homepage des Kunden betreffen, sind
kostenpflichtig.
5.7 Änderungen von max. 5 Minuten Dauer (sog. Bagatelländerungen) und max. 1 x im
Monat im Rahmen der Monatsgebühr abgegolten. Übertragungen auf den Folgemonat sind nicht möglich.
Änderungen über 5 Minuten werden bis 15 Minuten pauschal mit 15 Minuten gerechnet, da
die zu erledigenden Aufgaben zuzüglich Rechnungsstellung diesen kalkulatorischen Pauschalaufwand bedürfen. Ab einem
Zeitaufwand von 15 Minuten werden alle Arbeiten nach Minuten abgerechnet.
5.8 Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden,
soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und
dann auf die Zinsen verrechnen.
Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsvereinbarung mit dem
Kunden.
5.9 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Abbuchung der Zahlung gleich welchen
Grundes widerspricht, bei Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder
Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab
Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden
nachweist.
5.10 Sofern der Abbuchung einer berechtigten Zahlung, sei es eine einmalige oder eine
wiederholte Zahlung, widersprochen und/oder der abgebuchte Betrag dem acteam-Bankkonto rückbelastet wird (z. B.
wegen Nichtdeckung oder falscher Angaben), wird für die Rücklastgebühr und dem zusätzlichen Arbeitsaufwand eine
Bearbeitungsgebühr von jeweils 10,00 Euro fällig.
5.11 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, von diesem die an
den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen bzw.
die geschuldete Leistung zu unterbrechen oder gänzlich zu stornieren.
5.12 Zahlungsverzug für Einmal-, Monats- oder Jahresgebühren entsteht dann, wenn der
Einmalzahlung widersprochen bzw. sie wegen Kontounterdeckung nicht eingelöst wird oder automatisch dann, wenn der
Kunde drei Monatsgebühren schuldig bleibt bzw. eine Jahresgebühr mehr als 3 Monate ab Fälligkeit nicht gezahlt
wurde.
5.13 In jedem Fall ist acteam dann befugt, eine zur Verfügung gestellte Leistung ohne
weitere Information des Kunden zu sperren und erst dann wieder zu aktivieren, wenn die Schuld vollständig beglichen
wurde.
§ 6. Bereitstellung von Unterlagen
6 .1 Für die frühzeitige, einwandfreie und urheberrechtlich unbedenkliche Lieferung der zur
Webseitenerstellung bzw. Produktion benötigten Unterlagen (Schriften, Grafik-Dateien, Fotografien, Zeichnungen,
html-Dateien, Firmenlogo, Links o.ä.) ist der Kunde alleinig verantwortlich. Die Anlieferung hat grundsätzlich nach
Vorgaben von acteam zu erfolgen. Verbindliche Liefertermine und Abwicklungszeiträume treten erst mit dem Tag in
Kraft, an dem die Unterlagen bei acteam eingehen.
6 .2 Entsprechen die von Kunden gelieferten Unterlagen nicht den von ihm angegebenen
Vorgaben, ist der Kunde verpflichtet, die korrekten Unterlagen nachzureichen. Bei kleinen Abweichungen von den
Vorgaben kann nach Absprache mit dem Kunden acteam die Unterlagen für die erforderlichen Arbeiten
verändern.
6.3 Ist der Kunde nicht in der Lage, erforderliche Unterlagen nach den Vorgaben von
acteam zu erbringen, können qualitative Einbußen entstehen, die nicht von acteam zu verantworten
sind.
6.4 Druckvorstufen (digitaler Korrekturabzug) werden via Email versandt und sind vom
Kunden umgehend zu prüfen. Acteam berücksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich
eintreffen. Treffen vor Ablauf der Frist keine Korrekturwünsche ein, gilt die Druckvorstufe damit als vom
Auftraggeber freigegeben. Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und werden separat nach
Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
6.5. Sämtliche Vector-Dateien werden in kurvengewandelten Daten geliefert.
Quelldateien können gegen Aufpreis erworben werden.
6.6. Die Gefahr eventueller Druckfehler geht nach Freigabe der Druckvorstufe an den
Auftraggeber über.
§ 7. Gewährleistung des Auftraggebers
7 .1 acteam übernimmt in keinem Fall die Gewähr für die vom Kunden angestrebten
Verwendungszwecke. Alleinig der Kunde ist verantwortlich für die Eignung der von ihm erbrachten Leistungen für
seine Zwecke. Im Zweifelsfall muß der Kunde die Eignung anhand von Tests überprüfen.
7.2 Der Kunde sichert mit der Auftragsvergabe zu, jegliche Rechte Dritter nicht zu
verletzten. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, acteam von allen wettbewerbsrechtlichen, namens- und
markenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
7.3 Nach Übergabe der Arbeiten trägt der Kunde die alleinige, ausschließliche
Verantwortung und Haftung. Die von acteam erbrachten Dienstleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen
erbracht, müssen jedoch im Zweifelsfall vom Kunden marken- oder urheberrechtlich überprüft werden.
7.4 Einzig für die von acteam selbst erbrachten und erarbeiteten Fachinformationen
sowie für die Bereitstellung aller Grundlagen und Programmierungen, die für eine rechtlich einwandfreie Nutzung der
acteam-Produkte erforderlich sind, haftet acteam bei grober Fahrlässigkeit und einem gleichzeitigen, nachweislichen
Schaden.
7.5 acteam kann keine Gewährleistung auf druck- und dateitechnische Farbabweichungen
übernehmen. Insbesondere zwischen Hexcolorwerten sowie RGB und CMYK-Daten können Farbunterschiede sowohl am
Monitor, als auch bei Druckergebnissen vorkommen.
§ 8. Eigentumsvorbehalt &
Nutzungsrechte
8.1 Die von acteam erbrachten Dienstleistungen
bleiben auch bei vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum
von acteam interNETional GmbH.
8.2 Alle von acteam erstellten Arbeiten unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht. Der
Kunde erwirbt die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Arbeiten für die
Vertragslaufzeit auf beliebig vielen eigenen URL, die der Kunde auf eigenen Namen und für das eigene Unternehmen
betreibt. Eine Weiterveräußerung an oder Duldung der Nutzung der acteam-Inhalte durch Dritte ist nicht
gestattet.
8.3. acteam sichert zu, dass die individuell für einen Kunden erstellten Materialien
im Ganzen kein weiteres Mal veräußert werden, jedoch können grafische Elemente oder Bilder in anderer Form und auf
anderen Homepages Verwendung finden.
8.4 Die dem Auftragnehmer eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher
Zustimmung von acteam an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Im Falle eines
Unternehmensverkaufs gehen Rechte und Pflichten auf den Käufer über.
8.5 Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch in der
Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers verändert werden.
8.6 Nach Übergabe sämtlicher Nutzungsrechte an den Kunden ist acteam berechtigt, die
erbrachte Leistung in seinem Referenzkatalog mit aufzunehmen.
§ 9 Gerichtsstand
9.1 Auf
alle Verträge mit acteam interNETional GmbH ist Deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle entstehenden
Rechtsstreitigkeiten ist die Stadt Kiel.
§ 10 Schlussbestimmungen
10 .1 Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder (teil-)unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Ergänzend gelten
insoweit die gesetzlichen Vorschriften, wenn sich die Vertragsparteien nicht gesondert individuell nachträglich
vereinbaren. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

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